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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §355 Abs1;Rechtssatz
Da sich in der Exekutionsordnung für Geldstrafen im Exekutionsverfahren ohnehin die einschlägigen Regelungen finden, besteht für eine analoge Anwendung des § 30 Abs. 2 GGG auf Geldstrafen im Exekutionsverfahren kein Anlass.Da sich in der Exekutionsordnung für Geldstrafen im Exekutionsverfahren ohnehin die einschlägigen Regelungen finden, besteht für eine analoge Anwendung des Paragraph 30, Absatz 2, GGG auf Geldstrafen im Exekutionsverfahren kein Anlass.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010160018.X02Im RIS seit
09.05.2011Zuletzt aktualisiert am
01.09.2011