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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ein bloßer Hinweis in der Bescheidbegründung auf im Verwaltungsakt nicht näher nachvollziehbare kriminalpolizeiliche Ermittlungen vermag eine dem Bescheid zu Grunde liegende entsprechende Feststellung (hier: Verwendung gefälschter Urkunden durch einen Fremden zur Erlangung eines Aufenthaltstitels) nicht zu tragen (Hinweis E vom 22. September 2009, 2009/22/0140).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009220130.X01Im RIS seit
12.05.2011Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011