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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §114;Rechtssatz
Eine ausdehnende Interpretation von Abgabenvorschriften, die zu einer Besteuerung von nach dem Wortlaut der Abgabenbestimmung nicht erfassten Sachverhalten führt, kommt auch unter dem Titel der Herstellung einer Gleichheit unter den denkbaren Abgabenschuldnern nicht in Betracht (vgl. Kotschnigg, Bemerkungen zur verfassungskonformen Interpretation in Abgabensachen, ÖStZ 1997, 37).Eine ausdehnende Interpretation von Abgabenvorschriften, die zu einer Besteuerung von nach dem Wortlaut der Abgabenbestimmung nicht erfassten Sachverhalten führt, kommt auch unter dem Titel der Herstellung einer Gleichheit unter den denkbaren Abgabenschuldnern nicht in Betracht vergleiche Kotschnigg, Bemerkungen zur verfassungskonformen Interpretation in Abgabensachen, ÖStZ 1997, 37).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007170041.X04Im RIS seit
20.05.2011Zuletzt aktualisiert am
12.07.2013