RS Vwgh 2011/4/12 2007/18/0457

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Veröffentlicht am 12.04.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
FrPolG 2005 §60;
FrPolG 2005 §86 Abs1;
FrPolG 2005 §87;

Rechtssatz

Die Vorgangsweise, dass die Behörde die strafgerichtlichen Urteile zu einem integrierenden Bestandteil des angefochtenen Bescheides betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes erhebt, begegnet keinen Bedenken des VwGH (vgl. E 21. Dezember 2010, 2010/21/0456).Die Vorgangsweise, dass die Behörde die strafgerichtlichen Urteile zu einem integrierenden Bestandteil des angefochtenen Bescheides betreffend Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes erhebt, begegnet keinen Bedenken des VwGH vergleiche E 21. Dezember 2010, 2010/21/0456).

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Begründung von Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2007180457.X01

Im RIS seit

06.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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