RS Vwgh 2011/4/14 2008/04/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.2011
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97 Öffentliches Auftragswesen

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/04/0106 E 14. April 2011

Rechtssatz

Die Einbeziehung sog. Distributionskosten (diese würden dem anzubietenden Preis hinzugerechnet und sind abhängig von der Anzahl der benötigten Teilimpfungen) in die Zuschlagskriterien steht dem in der Ausschreibung genannten Billigstbieterprinzip entgegen. Durch die Einbeziehung der Distributionskosten in den Gesamtpreis würde ein Faktor Bedeutung erlangen, der die erforderliche Anzahl an Teilimpfungen widerspiegelt. Mit den Distributionskosten wird daher im vorliegenden Fall ein Qualitätskriterium in die Zuschlagskriterien einbezogen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008040104.X04

Im RIS seit

18.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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