Index
97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §80 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/04/0106 E 14. April 2011Rechtssatz
Die Einbeziehung sog. Distributionskosten (diese würden dem anzubietenden Preis hinzugerechnet und sind abhängig von der Anzahl der benötigten Teilimpfungen) in die Zuschlagskriterien steht dem in der Ausschreibung genannten Billigstbieterprinzip entgegen. Durch die Einbeziehung der Distributionskosten in den Gesamtpreis würde ein Faktor Bedeutung erlangen, der die erforderliche Anzahl an Teilimpfungen widerspiegelt. Mit den Distributionskosten wird daher im vorliegenden Fall ein Qualitätskriterium in die Zuschlagskriterien einbezogen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008040104.X04Im RIS seit
18.05.2011Zuletzt aktualisiert am
11.08.2016