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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
B-VG Art119a Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 94/06/0004 B 2. März 1994 RS 1 (Hier: Nichtstattgebung - Betriebsstättengenehmigung nach dem Stmk. Veranstaltungsgesetz)Stammrechtssatz
Stattgebung - Erteilung einer Baubewilligung - Einer Beschwerde gegen einen abweisenden aufsichtsbehördlichen Bescheid nach Art 119a Abs 4 B-VG in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde kann die aufschiebende Wirkung dann zuerkannt werden, wenn der Bescheid der obersten Gemeindeinstanz iSd § 30 Abs 2 VwGG vollziehbar ist oder gleichfalls iSd Gesetzesstelle einem Dritten eine von diesem ausübbare Berechtigung einräumt (Hinweis B 22.2.1977, 1812/76, B 27.5.1983, 83/17/0037, VwSlg 5791 F/1983).Stattgebung - Erteilung einer Baubewilligung - Einer Beschwerde gegen einen abweisenden aufsichtsbehördlichen Bescheid nach Artikel 119 a, Absatz 4, B-VG in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde kann die aufschiebende Wirkung dann zuerkannt werden, wenn der Bescheid der obersten Gemeindeinstanz iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG vollziehbar ist oder gleichfalls iSd Gesetzesstelle einem Dritten eine von diesem ausübbare Berechtigung einräumt (Hinweis B 22.2.1977, 1812/76, B 27.5.1983, 83/17/0037, VwSlg 5791 F/1983).
Schlagworte
Vollzug Ausübung der Berechtigung durch einen DrittenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2009020084.A01Im RIS seit
12.08.2011Zuletzt aktualisiert am
16.08.2011