RS Vwgh 2011/4/28 2011/16/0084

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Veröffentlicht am 28.04.2011
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. März 2010, Zl. 2007/13/0137).Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. März 2010, Zl. 2007/13/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011160084.X02

Im RIS seit

27.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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