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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs3;Rechtssatz
Verzögerungen im Rechtsmittelverfahren über die Verjährung hinaus stehen gemäß § 209a Abs. 1 BAO einer Berufungsentscheidung nicht im Wege. Dies gilt auch für die absolute Verjährung (vgl. mit weiteren Nachweisen das hg. Erkenntnis vom 22. März 2010, 2010/15/0033).Verzögerungen im Rechtsmittelverfahren über die Verjährung hinaus stehen gemäß Paragraph 209 a, Absatz eins, BAO einer Berufungsentscheidung nicht im Wege. Dies gilt auch für die absolute Verjährung vergleiche mit weiteren Nachweisen das hg. Erkenntnis vom 22. März 2010, 2010/15/0033).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011150073.X02Im RIS seit
27.05.2011Zuletzt aktualisiert am
03.11.2015