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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §10 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/07/0197 E 28. April 2005 VwSlg 16611 A/2005 RS 4Stammrechtssatz
Die Festsetzung eines Schutzgebietes ist im WRG 1959 nicht zwingend als Voraussetzung für eine Trinkwasserversorgungsanlage vorgesehen. Ob ein Schutzgebiet festzusetzen ist, hängt davon ab, ob ein solches notwendig ist, um den erforderlichen Schutz des Wassers zu gewährleisten. Ist eine solche Schutzgebietsfestsetzung nötig, aber nicht möglich, dann ist ein auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Trinkwasserversorgungsanlage gerichtetes Ansuchen abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070096.X04Im RIS seit
27.05.2011Zuletzt aktualisiert am
25.06.2012