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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §210 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/14/0072 E 26. April 2007 RS 1 (hier ohne die letzten beiden Sätze)Stammrechtssatz
Der Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige nach § 29 FinStrG hat für denjenigen, der die Abgabe schuldet oder für sie zur Haftung herangezogen werden kann, zur Voraussetzung, dass die Abgabe den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend - es dürfen also die Zahlungsfristen der BAO ausgenützt werden - entrichtet wird. Wird Selbstanzeige wegen der Verkürzung einer Selbstbemessungsabgabe erstattet, ist relevant, ob es in der Folge zu einer bescheidmäßigen Festsetzung dieser Abgabe gekommen ist; im Falle einer solchen Festsetzung steht die Zahlungsfrist von einem Monat nach § 210 Abs 4 BAO zur Verfügung (vgl Leitner, Österreichisches Finanzstrafrecht2, 103). § 29 Abs 2 FinStrG sieht die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen ausdrücklich vor. Das Zahlungserleichterungsansuchen muss aber vor Ablauf der Entrichtungsfrist eingebracht sein.Der Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige nach Paragraph 29, FinStrG hat für denjenigen, der die Abgabe schuldet oder für sie zur Haftung herangezogen werden kann, zur Voraussetzung, dass die Abgabe den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend - es dürfen also die Zahlungsfristen der BAO ausgenützt werden - entrichtet wird. Wird Selbstanzeige wegen der Verkürzung einer Selbstbemessungsabgabe erstattet, ist relevant, ob es in der Folge zu einer bescheidmäßigen Festsetzung dieser Abgabe gekommen ist; im Falle einer solchen Festsetzung steht die Zahlungsfrist von einem Monat nach Paragraph 210, Absatz 4, BAO zur Verfügung vergleiche Leitner, Österreichisches Finanzstrafrecht2, 103). Paragraph 29, Absatz 2, FinStrG sieht die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen ausdrücklich vor. Das Zahlungserleichterungsansuchen muss aber vor Ablauf der Entrichtungsfrist eingebracht sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009160099.X02Im RIS seit
19.06.2011Zuletzt aktualisiert am
27.09.2011