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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Steuerpflicht wird bei Verträgen zugunsten Dritter auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Dritte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling dieses Vertragsteiles ist, der sich die Leistung an den Dritten ausbedungen hat (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Rz 30b zu § 3).Die Steuerpflicht wird bei Verträgen zugunsten Dritter auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Dritte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling dieses Vertragsteiles ist, der sich die Leistung an den Dritten ausbedungen hat vergleiche Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band römisch drei, Rz 30b zu Paragraph 3,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008160124.X03Im RIS seit
23.09.2011Zuletzt aktualisiert am
27.09.2011