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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §50a;Rechtssatz
Da eine rückwirkende Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit unzulässig ist (Hinweis E vom 12. Mai 2010, 2009/12/0062), durfte der vom Beamten im Berufungsverfahren präzisierte Antrag dahingehend ausgelegt werden, dass sich der begehrte Herabsetzungszeitraum von fünf Jahren auf eine zukünftige Periode, beginnend mit dem auf die Bescheiderlassung folgenden Monatsersten, bezog.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120064.X01Im RIS seit
19.06.2011Zuletzt aktualisiert am
04.07.2011