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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §72 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/02/0138Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1848/53 B 23. Mai 1956 VwSlg 4070 A/1956 RS 1Stammrechtssatz
Die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewirkt, daß jeder Bescheid, der in der gleichen Angelegenheit in der Zwischenzeit ergangen ist und rechtlich nur bei Annahme der Rechtskraft des mit der nachträglich eingebrachten Berufung bekämpften Bescheides als zulässig angesehen werden könne, von Gesetzes wegen außer Kraft tritt, ohne daß es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010020137.X03Im RIS seit
03.06.2011Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011