RS Vwgh 2011/4/29 2009/09/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2011
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/09/0166 E 1. Juli 1998 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Ungeachtet des Umstandes, daß der Kostenausspruch eines Bescheides als trennbarer Spruchteil gesondert anfechtbar ist, hat die belBeh über die (gesamten) Kosten des Verfahrens iSd § 117 Abs 2 BDG 1979 abzusprechen; die Frage der Kostenersatzpflicht stellt sich somit für die Berufungsbehörde doppelt, nämlich in bezug auf das Verfahren erster sowie jenes zweiter Instanz. Wird der Besch im Disziplinarverfahren zweiter Instanz freigeprochen, dürfen ihm die Kosten des Verfahrens erster Instanz nicht auferlegt werden; wurde der Besch von einzelnen Anschuldigungspunkten freigesprochen, ist darauf zu achten, daß der dem Besch auferlegte Kostenersatz nicht jenen Teil der Verfahrenskosten umfaßt, der hinsichtlich der Handlungen entstanden ist, der der Besch nicht schuldig erkannt wurde.Ungeachtet des Umstandes, daß der Kostenausspruch eines Bescheides als trennbarer Spruchteil gesondert anfechtbar ist, hat die belBeh über die (gesamten) Kosten des Verfahrens iSd Paragraph 117, Absatz 2, BDG 1979 abzusprechen; die Frage der Kostenersatzpflicht stellt sich somit für die Berufungsbehörde doppelt, nämlich in bezug auf das Verfahren erster sowie jenes zweiter Instanz. Wird der Besch im Disziplinarverfahren zweiter Instanz freigeprochen, dürfen ihm die Kosten des Verfahrens erster Instanz nicht auferlegt werden; wurde der Besch von einzelnen Anschuldigungspunkten freigesprochen, ist darauf zu achten, daß der dem Besch auferlegte Kostenersatz nicht jenen Teil der Verfahrenskosten umfaßt, der hinsichtlich der Handlungen entstanden ist, der der Besch nicht schuldig erkannt wurde.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009090043.X03

Im RIS seit

27.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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