RS Vwgh 2011/4/29 2008/09/0287

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Veröffentlicht am 29.04.2011
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/09/0285 E 16. Dezember 2008 RS 5

Stammrechtssatz

Steht der konkrete Umfang des angeblichen "Werkes" nicht fest, fehlt es auch am gewährleistungstauglichen Erfolg der Werkleistung (vgl. § 4 Abs. 2 Z. 4 AÜG).Steht der konkrete Umfang des angeblichen "Werkes" nicht fest, fehlt es auch am gewährleistungstauglichen Erfolg der Werkleistung vergleiche Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4, AÜG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008090287.X04

Im RIS seit

06.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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