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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dann, wenn ein Arbeitsraum von zumindest 80 m2 aus einem ehemaligen Lager geschaffen wird, tritt eine Stellplatzverpflichtung ein. Dafür ist eine Bauanzeige im Hinblick auf § 62 Abs. 1 Z. 4 Wr BauO nicht ausreichend, sondern dies bedarf vielmehr einer Baubewilligung. Im Baubewilligungsverfahren kommt dem (Mit-)Eigentümer jedenfalls Parteistellung zu.Dann, wenn ein Arbeitsraum von zumindest 80 m2 aus einem ehemaligen Lager geschaffen wird, tritt eine Stellplatzverpflichtung ein. Dafür ist eine Bauanzeige im Hinblick auf Paragraph 62, Absatz eins, Ziffer 4, Wr BauO nicht ausreichend, sondern dies bedarf vielmehr einer Baubewilligung. Im Baubewilligungsverfahren kommt dem (Mit-)Eigentümer jedenfalls Parteistellung zu.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009050322.X02Im RIS seit
06.06.2011Zuletzt aktualisiert am
06.07.2011