RS Vwgh 2011/5/3 2009/05/0247

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/02/0146 E 31. Oktober 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist auch im Rahmen der Manuduktionspflicht nicht Aufgabe der Behörde, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen (Hinweis E 20.12.1989, 89/03/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009050247.X01

Im RIS seit

06.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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