RS Vwgh 2011/5/3 2009/05/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2011
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Auffassung, dass es an sich unzulässig wäre, zwei Erledigungen in einem Berufungsbescheid zusammenzufassen, ist unzutreffend und in keiner gesetzlichen Vorschrift begründet.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009050012.X02

Im RIS seit

06.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten