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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §209 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/17/0029 E 24. April 2007 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Abgrenzung einer Unterbrechungshandlung von der bloßen Ankündigung einer Unterbrechungshandlung kommt es entscheidend darauf an, ob dem Schritt der Abgabenbehörde - über den bloßen Selbstzweck der angestrebten Unterbrechung der Verjährungsfrist hinausgehend - eine Funktion im Hinblick auf die Geltendmachung des Steueranspruches zukommt (Hinweis E 6. Juli 2006, 2006/15/0046, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010170068.X04Im RIS seit
19.06.2011Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011