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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §36;Rechtssatz
Eine Betriebsveräußerung nach dem Schuldnachlass oder die Fortführung des Unternehmens in einer Nachfolgegesellschaft oder Auffanggesellschaft steht der Sanierungsfähigkeit nicht entgegen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 36, Rz 10).Eine Betriebsveräußerung nach dem Schuldnachlass oder die Fortführung des Unternehmens in einer Nachfolgegesellschaft oder Auffanggesellschaft steht der Sanierungsfähigkeit nicht entgegen vergleiche Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Paragraph 36,, Rz 10).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010080219.X06Im RIS seit
07.07.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015