Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1313a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/08/0069 E 27. Juli 2001 RS 2Stammrechtssatz
Hat der Geschäftsführer der GmbH nicht behauptet, einen Vertreter iSd § 35 Abs 3 ASVG bestellt zu haben, so muss er sich bei Erfüllung der gegenüber der Gebietskrankenkasse konkret bestehenden Verpflichtungen ein allfälliges Verschulden der Kanzlei, bei welcher die Buchführung erfolgte und der offenbar auch der Verkehr mit der Gebietskrankenkasse oblag, nach den Grundsätzen über die Haftung für Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.Hat der Geschäftsführer der GmbH nicht behauptet, einen Vertreter iSd Paragraph 35, Absatz 3, ASVG bestellt zu haben, so muss er sich bei Erfüllung der gegenüber der Gebietskrankenkasse konkret bestehenden Verpflichtungen ein allfälliges Verschulden der Kanzlei, bei welcher die Buchführung erfolgte und der offenbar auch der Verkehr mit der Gebietskrankenkasse oblag, nach den Grundsätzen über die Haftung für Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010080076.X03Im RIS seit
27.06.2011Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011