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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §124b Z68 idF 2002/I/155;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/13/0002 E 25. Mai 2011Rechtssatz
Es entsprach der Rechtslage, dass die Abgabenbehörde die Berechnung der steuerfreien Übertragung der Abfertigungsrückstellung durch den Betriebsprüfer auf Basis der zum Bilanzstichtag 31. März 2001 (Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres 2000/2001) gebildeten Abfertigungsrückstellung bestätigt hat (vgl. in diesem Sinne etwa auch Grünberger, SWK-H 9/2003, S 295 und S 298).Es entsprach der Rechtslage, dass die Abgabenbehörde die Berechnung der steuerfreien Übertragung der Abfertigungsrückstellung durch den Betriebsprüfer auf Basis der zum Bilanzstichtag 31. März 2001 (Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres 2000/2001) gebildeten Abfertigungsrückstellung bestätigt hat vergleiche in diesem Sinne etwa auch Grünberger, SWK-H 9/2003, S 295 und S 298).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008130003.X02Im RIS seit
24.06.2011Zuletzt aktualisiert am
25.10.2011