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L37162 Kanalabgabe KärntenNorm
EO §35;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 95/05/0098 B 5. März 1996 RS 1 (Hier: Nichtstattgebung - Kanalangelegenheit)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Ausnahme von der Anschlußpflicht gem § 5 Krnt Gemeindekanalisationsgesetz - Allein der Umstand einer drohenden Ersatzvornahme in bezug auf einen Kanalanschluß stellt keinen Fall dar, in dem sich die Voraussetzungen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung - ohne entsprechend dem Konkretisierungsgebot nach § 30 Abs 2 VwGG glaubhaft gemachte konkrete Darlegungen - ohne weiteres erkennen lassen.Nichtstattgebung - Ausnahme von der Anschlußpflicht gem Paragraph 5, Krnt Gemeindekanalisationsgesetz - Allein der Umstand einer drohenden Ersatzvornahme in bezug auf einen Kanalanschluß stellt keinen Fall dar, in dem sich die Voraussetzungen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung - ohne entsprechend dem Konkretisierungsgebot nach Paragraph 30, Absatz 2, VwGG glaubhaft gemachte konkrete Darlegungen - ohne weiteres erkennen lassen.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011050028.A01Im RIS seit
11.08.2011Zuletzt aktualisiert am
12.08.2011