RS Vwgh 2011/5/26 2009/16/0322

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Veröffentlicht am 26.05.2011
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Unter den Tatbestand des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG kann auch der Erwerb eines Vermögensvorteils fallen, dessen Grundlage nicht ein Vertrag, sondern zwei oder mehrere (einander ergänzende) Verträge bilden (vgl. die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Bd. III, Rz 49 zu § 2 ErbStG genannte hg. Rechtsprechung).Unter den Tatbestand des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, ErbStG kann auch der Erwerb eines Vermögensvorteils fallen, dessen Grundlage nicht ein Vertrag, sondern zwei oder mehrere (einander ergänzende) Verträge bilden vergleiche die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Bd. römisch drei, Rz 49 zu Paragraph 2, ErbStG genannte hg. Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009160322.X02

Im RIS seit

24.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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