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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 2002 §14 Abs1;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit § 6 Abs 5 AWG 2002 heißt es in den Gesetzesmaterialien (984 der Beilagen zum NR XXI. GP, 69 und 86), dass im "Hinblick auf die Rechtssicherheit" für alle "produktbezogenen Regelungen" gemäß § 14 Abs 1 AWG 2002 Feststellungsbescheide vorgesehen seien. Im Hinblick auf die VerpackV 1996 ist damit die Feststellung gemeint, ob eine Sache eine Verpackung iSd Begriffsbestimmung des § 2 VerpackV 1996 ist.Im Zusammenhang mit Paragraph 6, Absatz 5, AWG 2002 heißt es in den Gesetzesmaterialien (984 der Beilagen zum NR römisch 21 . GP, 69 und 86), dass im "Hinblick auf die Rechtssicherheit" für alle "produktbezogenen Regelungen" gemäß Paragraph 14, Absatz eins, AWG 2002 Feststellungsbescheide vorgesehen seien. Im Hinblick auf die VerpackV 1996 ist damit die Feststellung gemeint, ob eine Sache eine Verpackung iSd Begriffsbestimmung des Paragraph 2, VerpackV 1996 ist.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070203.X01Im RIS seit
24.06.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015