RS Vwgh 2011/5/26 2008/07/0156

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Veröffentlicht am 26.05.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/07/0158

Rechtssatz

§ 65 AVG ordnet nicht an, dass eine Stellungnahme des Berufungsgegners zur Berufung dem Berufungswerber zugestellt werden müsste, zumal diese Gesetzesbestimmung nur die Rechte allfälliger Berufungsgegner und nicht solche des Berufungswerbers regelt.Paragraph 65, AVG ordnet nicht an, dass eine Stellungnahme des Berufungsgegners zur Berufung dem Berufungswerber zugestellt werden müsste, zumal diese Gesetzesbestimmung nur die Rechte allfälliger Berufungsgegner und nicht solche des Berufungswerbers regelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008070156.X07

Im RIS seit

19.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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