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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §111 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0047 E 14. Mai 1997 RS 2Stammrechtssatz
Eine Beeinträchtigung der Liegenschaft des Projektgegners durch vom Projekt verursachte größere Nachteile im Hochwasserfall als zuvor muß, um die Abweisung der beantragten wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt zu rechtfertigen, mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit im Verfahren hervorkommen (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007070126.X02Im RIS seit
15.07.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015