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E000 EU- Recht allgemeinNorm
12003T/TXT Beitrittsvertrag Europäische Union Anh12;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/09/0083 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2011/09/0084 E 30. Mai 2011Rechtssatz
Der VwGH hegt keine Zweifel daran, dass die in der Mitteilung Österreichs an die Europäische Kommission vom 24. April 2009 enthaltenen Gründe die Gefahr einer drohenden schwerwiegenden Störung des Arbeitsmarktes in realistischer Form aufzeigen und deshalb die Übergangsregelungen für die am 1. Mai 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Zypern und Malta weiterhin bis 30. April 2011 in Geltung standen (ausführliche Begründung im Erkenntins).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61989J0113 Rush Portuguesa VORABSchlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011090082.X04Im RIS seit
13.07.2011Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015