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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §39a Abs4 idF 1994/665;Rechtssatz
Eine Rechtsgrundlage für einen Wegfall des Anspruches des Bundes gemäß § 39a Abs. 4 BDG 1979 bei gutgläubigem Verbrauch von "Zuwendungen von dritter Seite" ist nicht erkennbar. Insbesondere handelt es sich nicht um "zu Unrecht empfangene Leistungen (Übergenüsse)" im Verständnis des § 13a Abs. 1 GehG 1956.Eine Rechtsgrundlage für einen Wegfall des Anspruches des Bundes gemäß Paragraph 39 a, Absatz 4, BDG 1979 bei gutgläubigem Verbrauch von "Zuwendungen von dritter Seite" ist nicht erkennbar. Insbesondere handelt es sich nicht um "zu Unrecht empfangene Leistungen (Übergenüsse)" im Verständnis des Paragraph 13 a, Absatz eins, GehG 1956.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120102.X06Im RIS seit
15.07.2011Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018