Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §12 Abs2;Rechtssatz
Zwar hat der Arbeitgeber durchaus die Möglichkeit, die Besonderheiten des Arbeitsplatzes und damit auch der an diese gestellten besonderen Anforderungen festzulegen (Hinweis E 15. Mai 2008, 2005/09/0106), dies ändert jedoch nichts daran, dass die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung oder einer Zulassung einer unselbständigen Schlüsselkraft voraussetzt, dass die Arbeitskraft die von der Rechtsordnung an die Ausübung der Tätigkeit der Arbeitskraft gestellten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008090060.X02Im RIS seit
06.07.2011Zuletzt aktualisiert am
05.09.2011