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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/430 §6 Abs1 idF 1999/II/448;Rechtssatz
Im Falle des Vorliegens einer Nebentätigkeit ist der daraus erzielte Teilgewinn nicht mit den in den Pauschalierungsverordnungen vorgesehenen Pauschalsätzen erfasst. Vielmehr sehen § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 430/1997 idF BGBl. II Nr. 448/1999 (für das Veranlagungsjahr 2000) und § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 54/2001 (für das Veranlagungsjahr 2001) die Ermittlung des Teilgewinnes durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vor (vgl. Doralt, EStG9, § 21 Tz 180).Im Falle des Vorliegens einer Nebentätigkeit ist der daraus erzielte Teilgewinn nicht mit den in den Pauschalierungsverordnungen vorgesehenen Pauschalsätzen erfasst. Vielmehr sehen Paragraph 6, Absatz eins und 2 der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 1999, (für das Veranlagungsjahr 2000) und Paragraph 6, Absatz eins und 2 der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2001, (für das Veranlagungsjahr 2001) die Ermittlung des Teilgewinnes durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vor vergleiche Doralt, EStG9, Paragraph 21, Tz 180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150129.X04Im RIS seit
07.07.2011Zuletzt aktualisiert am
25.10.2011