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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nichtstattgebgung - Feststellung von Gemeindegut - Der in Beschwerde gezogene Bescheid der belangten Behörde ist ein Feststellungsbescheid, mit dem die belangte Behörde die Feststellung getroffen hat, dass bestimmte agrargemeinschaftliche Grundstücke der antragstellenden Agrargemeinschaft Gemeindegut iSd § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 Tir FlVfLG 1996 darstellen. Als Folge dieses rechtskräftigen Bescheides steht verbindlich fest, dass die antragstellende Agrargemeinschaft - in Bezug auf die im Spruch näher genannten Grundstücke - eine Agrargemeinschaft nach § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 legcit ist. Solche Agrargemeinschaften unterliegen seit der Tir FlVfLG-Novelle 2010 bestimmten besonderen Verpflichtungen.Nichtstattgebgung - Feststellung von Gemeindegut - Der in Beschwerde gezogene Bescheid der belangten Behörde ist ein Feststellungsbescheid, mit dem die belangte Behörde die Feststellung getroffen hat, dass bestimmte agrargemeinschaftliche Grundstücke der antragstellenden Agrargemeinschaft Gemeindegut iSd Paragraph 33, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, Tir FlVfLG 1996 darstellen. Als Folge dieses rechtskräftigen Bescheides steht verbindlich fest, dass die antragstellende Agrargemeinschaft - in Bezug auf die im Spruch näher genannten Grundstücke - eine Agrargemeinschaft nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, legcit ist. Solche Agrargemeinschaften unterliegen seit der Tir FlVfLG-Novelle 2010 bestimmten besonderen Verpflichtungen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Besondere Rechtsgebiete Bodenreform Forstwesen GrundverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011070025.A01Im RIS seit
11.08.2011Zuletzt aktualisiert am
06.03.2013