RS Vwgh 2011/6/15 AW 2011/01/0015

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Veröffentlicht am 15.06.2011
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
12/05 Sonstige internationale Angelegenheiten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
KriegsmaterialG 1977 §3;
VwGG §30 Abs2;
  1. VwGG § 30 heute
  2. VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  4. VwGG § 30 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 30 gültig von 01.08.2004 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  6. VwGG § 30 gültig von 05.01.1985 bis 31.07.2004

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2011/01/0016

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aussetzung von Verfahren nach dem Kriegsmaterialgesetz - Die Bfin verkennt, dass der "Vollzug" der vorliegenden Aussetzungsbescheide (lediglich) darin besteht, dass die über Antrag der Bfin eingeleiteten Verfahren betreffend Waffeneinfuhrbewilligungen nach dem Kriegsmaterialgesetz erst nach Abschluss des Verfahrens der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden können (vgl. B 5. November 2004, AW 2004/10/0041). Die von der Bfin behaupteten wirtschaftlichen Nachteile betreffen den "Vollzug" der angefochtenen Bescheide in diesem Sinne nicht; diese Umstände wären nämlich allenfalls erst die Folge der Nichterteilung der beantragten Einfuhrbewilligungen.Nichtstattgebung - Aussetzung von Verfahren nach dem Kriegsmaterialgesetz - Die Bfin verkennt, dass der "Vollzug" der vorliegenden Aussetzungsbescheide (lediglich) darin besteht, dass die über Antrag der Bfin eingeleiteten Verfahren betreffend Waffeneinfuhrbewilligungen nach dem Kriegsmaterialgesetz erst nach Abschluss des Verfahrens der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden können vergleiche B 5. November 2004, AW 2004/10/0041). Die von der Bfin behaupteten wirtschaftlichen Nachteile betreffen den "Vollzug" der angefochtenen Bescheide in diesem Sinne nicht; diese Umstände wären nämlich allenfalls erst die Folge der Nichterteilung der beantragten Einfuhrbewilligungen.

Schlagworte

Vollzug Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:AW2011010015.A01

Im RIS seit

11.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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