Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs3;Rechtssatz
Hinsichtlich des begehrten Ersatzes der Eingabengebühr ist auf das Antragsprinzip gemäß § 59 VwGG, wonach ziffernmäßig verzeichnete Kosten nur in der beantragten Höhe zuzusprechen sind, zu verweisen (vgl. betreffend Schriftsatzaufwand das E vom 18. Oktober 2005, 2003/16/0498).Hinsichtlich des begehrten Ersatzes der Eingabengebühr ist auf das Antragsprinzip gemäß Paragraph 59, VwGG, wonach ziffernmäßig verzeichnete Kosten nur in der beantragten Höhe zuzusprechen sind, zu verweisen vergleiche betreffend Schriftsatzaufwand das E vom 18. Oktober 2005, 2003/16/0498).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011180075.X04Im RIS seit
08.07.2011Zuletzt aktualisiert am
07.08.2015