Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zwischen dem tatsächlichen Akt der Zustellung und dem Nachweis über eine gesetzmäßige Zustellung ist zu unterscheiden. Letzterer kann durch einen Zustellnachweis iSd § 22 ZustG bzw. eine Beurkundung nach § 24 ZustG oder, wenn solches fehlt, auch auf andere Weise nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung geführt werden. Die Vorgänge der Zustellung sind diesfalls von Amts wegen zu ermittelnZwischen dem tatsächlichen Akt der Zustellung und dem Nachweis über eine gesetzmäßige Zustellung ist zu unterscheiden. Letzterer kann durch einen Zustellnachweis iSd Paragraph 22, ZustG bzw. eine Beurkundung nach Paragraph 24, ZustG oder, wenn solches fehlt, auch auf andere Weise nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung geführt werden. Die Vorgänge der Zustellung sind diesfalls von Amts wegen zu ermitteln
Schlagworte
freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008180225.X01Im RIS seit
14.07.2011Zuletzt aktualisiert am
27.09.2011