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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/22/0637 E 18. März 2010 RS 2Stammrechtssatz
Es greift für die Beurteilung der Tragfähigkeit einer Haftungserklärung zu kurz, zur Ermittlung des verfügbaren Einkommens nur den derzeitigen Bezug von Arbeitslosengeld heranzuziehen und keine Prognose über ein erzielbares Jahreseinkommen zu stellen, wenn aus dem vorgelegten Versicherungsdatenauszug zu erkennen ist, dass der Zusammenführende abwechselnd Lohn bzw. Arbeitslosengeld bezieht.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007180435.X02Im RIS seit
14.07.2011Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011