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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §7 Abs6 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0262 E 20. Dezember 2000 RS 3Stammrechtssatz
Ob die Absicht der Parteien auf eine bloße Karenzierung des Arbeitsverhältnisses gerichtet war, lässt sich regelmäßig nur an den Begleitumständen des Einzelfalles beurteilen (Hinweis Entscheidung des OGH vom 17. Mai 2000, 9 Ob A 82/00z). Es bedarf - über die Feststellung des Wortlautes der von den Parteien des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Vereinbarung hinaus - einer Ermittlung der Umstände, unter denen die Vereinbarung zustande gekommen ist, und der Art ihrer Durchführung im Besonderen bei der Abwicklung des bisherigen Arbeitsverhältnisses (Hinweis E VwGH 29.3.2000, 98/08/0164).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009090067.X02Im RIS seit
11.08.2011Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012