RS Vwgh 2011/6/22 2011/04/0116

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Veröffentlicht am 22.06.2011
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40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Zur Frage, ob Aufträge als solche im Oberschwellenbereich anzusehen sind, handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu der das Parteiengehör nicht eingeräumt werden muss (vgl. die bei Hengstschläger/Leeb, Kommentar zum AVG, unter Rz 26 zu § 45 AVG referierte Judikatur).Zur Frage, ob Aufträge als solche im Oberschwellenbereich anzusehen sind, handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu der das Parteiengehör nicht eingeräumt werden muss vergleiche die bei Hengstschläger/Leeb, Kommentar zum AVG, unter Rz 26 zu Paragraph 45, AVG referierte Judikatur).

Schlagworte

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Rechtliche Würdigung Abstandnahme vom Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2011040116.X03

Im RIS seit

25.07.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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