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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Zur Frage, ob Aufträge als solche im Oberschwellenbereich anzusehen sind, handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu der das Parteiengehör nicht eingeräumt werden muss (vgl. die bei Hengstschläger/Leeb, Kommentar zum AVG, unter Rz 26 zu § 45 AVG referierte Judikatur).Zur Frage, ob Aufträge als solche im Oberschwellenbereich anzusehen sind, handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu der das Parteiengehör nicht eingeräumt werden muss vergleiche die bei Hengstschläger/Leeb, Kommentar zum AVG, unter Rz 26 zu Paragraph 45, AVG referierte Judikatur).
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Rechtliche Würdigung Abstandnahme vom ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011040116.X03Im RIS seit
25.07.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015