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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §105;Rechtssatz
Sowohl ein Vergleich des Gesamtpreises mit der Kostenermittlung des Auftraggebers als auch - zumal es sich vorliegend um ein Verhandlungsverfahren handelt - ein Vergleich der in den verschiedenen Phasen des Verhandlungsverfahrens angebotenen Gesamtpreise ist - neben dem Vergleich der Gesamtpreise aller Angebote - eine zulässige Vorgangsweise zur Ermittlung, ob ein ungewöhnlich niedriger Gesamtpreis vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011040011.X05Im RIS seit
12.08.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015