RS Vwgh 2011/6/22 2009/04/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.2011
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/04/0239 E 24. Februar 2010 RS 3

Stammrechtssatz

Ein dem Antragsteller drohender Schaden im Sinn von § 320 Abs. 1 Z. 2 BVergG 2006 liegt bereits dann vor, wenn die Möglichkeit des Antragstellers, am Vergabeverfahren teilzunehmen, durch die behauptete Rechtswidrigkeit beeinträchtigt werden kann (vgl. Thienel, aaO, Rz 7 zu § 320 und die dort zitierte Judikatur und Literatur).Ein dem Antragsteller drohender Schaden im Sinn von Paragraph 320, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG 2006 liegt bereits dann vor, wenn die Möglichkeit des Antragstellers, am Vergabeverfahren teilzunehmen, durch die behauptete Rechtswidrigkeit beeinträchtigt werden kann vergleiche Thienel, aaO, Rz 7 zu Paragraph 320 und die dort zitierte Judikatur und Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009040128.X06

Im RIS seit

03.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten