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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §69 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/12/0100 E 30. September 1996 RS 3Stammrechtssatz
Durch die Aufhebung des ein Verfahren abschließenden Bescheides durch den VwGH, dessen Wiederaufnahme vom Wiederaufnahmswerber erfolglos begehrt wurde, tritt iSd § 42 Abs 3 VwGG Gegenstandslosigkeit des Beschwerdeverfahrens gegen den die Wiederaufnahme ablehnenden angefochtenen Bescheid ein (Hinweis B 21.10.1968, 1053/68, VwSlg 7425 A/1968 ua).Durch die Aufhebung des ein Verfahren abschließenden Bescheides durch den VwGH, dessen Wiederaufnahme vom Wiederaufnahmswerber erfolglos begehrt wurde, tritt iSd Paragraph 42, Absatz 3, VwGG Gegenstandslosigkeit des Beschwerdeverfahrens gegen den die Wiederaufnahme ablehnenden angefochtenen Bescheid ein (Hinweis B 21.10.1968, 1053/68, VwSlg 7425 A/1968 ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009170171.X01Im RIS seit
16.11.2011Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011