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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ÄrzteG 1998 §14 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ein Gutachten über die Anrechnung von ausländischen Aus- und Weiterbildungszeiten hat darzulegen, welche Kenntnisse und Fertigkeiten in Österreich für die Anerkennung für die jeweilige Facharztausbildung vorgeschrieben sind, welche Kenntnisse und Fertigkeiten der Antragsteller im Ausland bereits absolviert hat, und warum erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten gegebenenfalls nur teilweise als gleichwertig angesehen werden können.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007110019.X02Im RIS seit
27.07.2011Zuletzt aktualisiert am
27.09.2011