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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Eine Zertifizierung als gerichtlich beeideter Sachverständiger und eine damit im Zusammenhang stehende als Nebenbeschäftigung zu qualifizierende Tätigkeit bei Gericht hat bei der Bewertung des Arbeitsplatzes eines Beamten außer Betracht zu bleiben. Dies gilt auch dann, wenn diese (persönliche) Befähigung dazu geführt haben sollte, dass der Beamte bevorzugt von anderen Dienststellen in seinem dienstlichen Aufgabenbereich angefordert worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008120111.X05Im RIS seit
04.08.2011Zuletzt aktualisiert am
25.08.2011