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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nur wenn die Anberaumung der Verhandlung so kurzfristig erfolgt, dass die Partei nicht in der Lage ist, selbst rechtzeitig zu erscheinen oder zumindest einen Vertreter zu entsenden, kann dieser Mangel trotz Fernbleibens von der Verhandlung geltend gemacht werden.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070208.X03Im RIS seit
29.09.2011Zuletzt aktualisiert am
30.09.2011