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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeBeachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/07/0010Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/07/0074 E 25. November 1999 RS 1 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, er habe die Beh zur Erlassung eines Bescheides nach § 73 Tir FlVfLG 1996 ohne entsprechenden Anlass verpflichten wollen (HinweisDem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, er habe die Beh zur Erlassung eines Bescheides nach Paragraph 73, Tir FlVfLG 1996 ohne entsprechenden Anlass verpflichten wollen (Hinweis
E 25.3.1999, 98/07/0187, ergangen zur vergleichbaren Bestimmung des § 38 Tir WWSLG). Ein Antragsteller muss daher ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung haben. Besteht ein solches, dann hat der Antragsteller auch Parteistellung.E 25.3.1999, 98/07/0187, ergangen zur vergleichbaren Bestimmung des Paragraph 38, Tir WWSLG). Ein Antragsteller muss daher ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung haben. Besteht ein solches, dann hat der Antragsteller auch Parteistellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010070075.X05Im RIS seit
26.07.2011Zuletzt aktualisiert am
12.12.2016