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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs3 Z3;Rechtssatz
Nach der Regelung des § 5 Abs 3 Z 3 GelVerkG ergibt sich die mangelnde Zuverlässigkeit als zwingende Rechtsvermutung aus den in dieser Bestimmung genannten schwerwiegenden Verstößen (Hinweis E vom 30. Juni 1999, 97/03/0374). Es bedarf keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes.Nach der Regelung des Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer 3, GelVerkG ergibt sich die mangelnde Zuverlässigkeit als zwingende Rechtsvermutung aus den in dieser Bestimmung genannten schwerwiegenden Verstößen (Hinweis E vom 30. Juni 1999, 97/03/0374). Es bedarf keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009030146.X03Im RIS seit
03.08.2011Zuletzt aktualisiert am
25.08.2011