RS Vwgh 2011/6/30 2009/03/0146

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Veröffentlicht am 30.06.2011
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs3 Z3;

Rechtssatz

Nach der Regelung des § 5 Abs 3 Z 3 GelVerkG ergibt sich die mangelnde Zuverlässigkeit als zwingende Rechtsvermutung aus den in dieser Bestimmung genannten schwerwiegenden Verstößen (Hinweis E vom 30. Juni 1999, 97/03/0374). Es bedarf keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes.Nach der Regelung des Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer 3, GelVerkG ergibt sich die mangelnde Zuverlässigkeit als zwingende Rechtsvermutung aus den in dieser Bestimmung genannten schwerwiegenden Verstößen (Hinweis E vom 30. Juni 1999, 97/03/0374). Es bedarf keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009030146.X03

Im RIS seit

03.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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