RS Vwgh 2011/6/30 2009/03/0001

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Veröffentlicht am 30.06.2011
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
91/01 Fernmeldewesen

Rechtssatz

Die Berücksichtigung internationaler Vergleichswerte ist bei der Festlegung des angemessenen Entgelts für die Erbringung von Zusammenschaltungsleistungen keineswegs ausgeschlossen. Im Falle ähnlicher regulatorischer Rahmenbedingungen, wie sie innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich gegeben sein könnten, können auch die zwischen Betreibern in anderen Mitgliedstaaten verrechneten Entgelte zumindest Hinweise darauf geben, was im Sinne der Rechtsprechung (OGH 10. Juni 1975, 4 Ob 536-539/75) "unter ähnlichen Umständen geleistet" wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009030001.X08

Im RIS seit

03.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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