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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/21/0370 E 24. Oktober 2007 VwSlg 17307 A/2007 RS 3Stammrechtssatz
In einem Verfahren betreffend Schubhaft haben Zweifel an der Minderjährigkeit des Fremden die Behörde zur Aufnahme entsprechender Ermittlungen gemäß § 12 Abs. 4 FrPolG 2005 zu veranlassen, die letztlich, nach Darlegung der dafür maßgeblichen Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung, in eindeutige Feststellungen zum präsumtiven Alter des Fremden zu münden haben.In einem Verfahren betreffend Schubhaft haben Zweifel an der Minderjährigkeit des Fremden die Behörde zur Aufnahme entsprechender Ermittlungen gemäß Paragraph 12, Absatz 4, FrPolG 2005 zu veranlassen, die letztlich, nach Darlegung der dafür maßgeblichen Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung, in eindeutige Feststellungen zum präsumtiven Alter des Fremden zu münden haben.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008210100.X02Im RIS seit
09.08.2011Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011