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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1998, Zl. 98/08/0129, ist es rechtlich ausgeschlossen, dass für einen bestimmten Zeitraum sowohl das Vorliegen der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und § 1 Abs. 1 lit.a AlVG, gleichzeitig aber auch das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bejaht werden kann; wer in einem nicht geringfügig entlohnten vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, kann schon aus diesem Grunde nicht arbeitslos sein (vgl. auch § 12 Abs. 1 Z 2 AlVG).Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1998, Zl. 98/08/0129, ist es rechtlich ausgeschlossen, dass für einen bestimmten Zeitraum sowohl das Vorliegen der Vollversicherungspflicht gemäß Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG und Paragraph eins, Absatz eins, Litera a, AlVG, gleichzeitig aber auch das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bejaht werden kann; wer in einem nicht geringfügig entlohnten vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, kann schon aus diesem Grunde nicht arbeitslos sein vergleiche auch Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 2, AlVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011080048.X03Im RIS seit
05.08.2011Zuletzt aktualisiert am
28.12.2011