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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;Rechtssatz
Die in § 12 Abs. 6 lit. a AlVG vorgenommene Anknüpfung an § 5 Abs. 2 ASVG enthält ein "vertyptes Verfügbarkeitskriterium" (Hinweis: E 16. Februar 1999, 97/08/0584), da in der Regel bei einem die Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschreitenden Beschäftigungsverhältnis noch vom Vorliegen der Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 1 ASVG ausgegangen werden kann. Die Verfügbarkeit wäre jedoch ab dem Zeitpunkt einer die Vollversicherung begründenden Beschäftigung in aller Regel nicht mehr gegeben, auch wenn im Falle der Aufnahme dieser Beschäftigung in den letzten Tagen eines Kalendermonates das in diesem Monat erzielte Entgelt nicht die für den gesamten Kalendermonat geltende Geringfügigkeitsgrenze übersteigen würde.Die in Paragraph 12, Absatz 6, Litera a, AlVG vorgenommene Anknüpfung an Paragraph 5, Absatz 2, ASVG enthält ein "vertyptes Verfügbarkeitskriterium" (Hinweis: E 16. Februar 1999, 97/08/0584), da in der Regel bei einem die Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschreitenden Beschäftigungsverhältnis noch vom Vorliegen der Verfügbarkeit im Sinne des Paragraph 7, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG ausgegangen werden kann. Die Verfügbarkeit wäre jedoch ab dem Zeitpunkt einer die Vollversicherung begründenden Beschäftigung in aller Regel nicht mehr gegeben, auch wenn im Falle der Aufnahme dieser Beschäftigung in den letzten Tagen eines Kalendermonates das in diesem Monat erzielte Entgelt nicht die für den gesamten Kalendermonat geltende Geringfügigkeitsgrenze übersteigen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011080048.X02Im RIS seit
05.08.2011Zuletzt aktualisiert am
28.12.2011